[2026-01-25]Südkorea verschärft 2025 Meldepflicht für Auslandstreuhandvermögen

Ab 2025 müssen südkoreanische Steuerpflichtige, die auch nur einen Tag eine Auslandstreuhand hielten, diese beim Nationalen Steueramt melden.
Das 2023 eingeführte System sieht bei Nichtmeldung oder Falschangaben eine Geldstrafe von 10 Prozent des Treuhandvermögens vor.
Die Steuerbehörde will freiwillige Meldungen fördern und Verstöße konsequent ahnden.