Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit gab am 16. bekannt, dass das Kabinett die teilweise Änderung der Durchführungsverordnung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Gesetzes zur Erhebung von Arbeitsunfallversicherungsprämien verabschiedet hat.
Zunächst wird die Zahlungsdauer des Zuschusses für Ersatzkräfte von Arbeitnehmern in Elternzeit um maximal einen Monat verlängert, und der Zuschuss wird während der gesamten Arbeitszeit der Ersatzkraft gezahlt.
Darüber hinaus wird zur Förderung der Verkürzung der Arbeitszeit während der Elternzeit der Höchstbetrag der Basis zur Berechnung des Zuschusses für die Verkürzung der Arbeitszeit von 2,2 Millionen Won auf 2,5 Millionen Won für die ersten 10 Stunden der Verkürzung pro Woche und von 1,5 Millionen Won auf 1,6 Millionen Won für die verbleibenden verkürzten Arbeitsstunden erhöht.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns im nächsten Jahr wird der Mindestbetrag des Arbeitslosengeldes, der an den Mindestlohn gekoppelt ist, höher sein als der Höchstbetrag, sodass der Höchstbetrag des täglichen Grundlohns zur Berechnung des Arbeitslosengeldes von 110.000 Won auf 113.500 Won angepasst wird. Infolgedessen wird der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes auch von 66.000 Won auf 68.100 Won pro Tag steigen.