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[2025-12-17]Südkorea verlängert Unterstützung für Elternzeitbeschäftigte

Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit gab am 16. bei der Kabinettssitzung bekannt, dass Änderungen an der Durchführungsverordnung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der Durchführungsverordnung des Gesetzes zur Erhebung von Arbeitsunfallversicherungsprämien beschlossen wurden.

Zunächst wird die Zahlungsdauer des Zuschusses für Ersatzkräfte von Arbeitnehmern in Elternzeit um maximal einen Monat verlängert und der Zuschuss wird vollständig während der Arbeitszeit der Ersatzkraft gezahlt. Darüber hinaus wird zur Förderung der Verkürzung der Arbeitszeit während der Elternzeit der Höchstbetrag der Basis zur Berechnung des Zuschusses für die Verkürzung der Arbeitszeit von 2,2 Millionen Won auf 2,5 Millionen Won für die ersten 10 Stunden der wöchentlichen Verkürzung und von 1,5 Millionen Won auf 1,6 Millionen Won für die verbleibenden Stunden der Verkürzung erhöht.

Außerdem wird aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns im nächsten Jahr der Mindestbetrag des Arbeitslosengeldes, der an den Mindestlohn gekoppelt ist, höher sein als der Höchstbetrag, sodass der Höchstbetrag des Tageslohns, der zur Berechnung des Arbeitslosengeldes verwendet wird, von 110.000 Won auf 113.500 Won angepasst wird. Folglich wird der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes ebenfalls von 66.000 Won auf 68.100 Won pro Tag erhöht.

Ab dem nächsten Jahr wird eine Grundlage geschaffen, um bestimmte Aufgaben wie die Auswahl und Bewertung des neuen Unterstützungsprojekts für eine 4,5-Tage-Woche (Work-Life Balance+4.5 Projekt) an die Stiftung für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zu delegieren, die über relevante Fachkenntnisse und Netzwerke verfügt. Darüber hinaus wird der Umfang der Daten, die bei den zuständigen Behörden über die Eigentümer von Gefahrguttransportfahrzeugen angefordert werden können, erweitert.


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