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[2025-12-17]Verlängerung der Kostenreduzierung für Frühgeborene auf 5 Jahre und 4 Monate

Ab nächstem Jahr wird die Dauer der Ermäßigung der Eigenbeteiligung für Frühgeborene bei ambulanten Behandlungen auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert, und die Obergrenze für Belohnungen bei Meldungen von unrechtmäßigen Abrechnungen der Krankenversicherung wird auf 30 Milliarden Won erhöht. Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt gab am 16. bekannt, dass eine Teiländerung der Durchführungsverordnung des Gesetzes über die nationale Krankenversicherung in der Kabinettssitzung beschlossen wurde.

Diese Änderung zielt darauf ab, die Belastung durch medizinische Kosten für Frühgeborene zu verringern, die Finanzmittel der Krankenversicherung zu schützen und die Nachsorge nach Gesundheitsuntersuchungen zu verstärken, um den Nutzen für die Bürger zu erhöhen. Die Dauer der Ermäßigung der Eigenbeteiligung für ambulante Behandlungen von Frühgeborenen wird verlängert und je nach Schwangerschaftsdauer unterschiedlich angewendet.

Die Dauer der Ermäßigung der Eigenbeteiligung für ambulante Behandlungen wird je nach Schwangerschaftsdauer bei der Geburt auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert. Für Frühgeborene mit einer Schwangerschaftsdauer von 33 bis 37 Wochen wird die Ermäßigung auf 5 Jahre und 2 Monate festgelegt; für Frühgeborene mit einer Schwangerschaftsdauer von 29 bis 33 Wochen auf 5 Jahre und 3 Monate; und für Frühgeborene mit weniger als 29 Wochen auf 5 Jahre und 4 Monate. Darüber hinaus wird die Obergrenze für Belohnungen bei Meldungen von unrechtmäßigen Abrechnungen der Krankenversicherung von 20 Milliarden Won auf 30 Milliarden Won erhöht.

Die Dauer der Befreiung von der Eigenbeteiligung für zusätzliche Behandlungen und Untersuchungen nach allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen wird ebenfalls verlängert. Bisher galt die Befreiung bis zum 31. Januar des Folgejahres der Gesundheitsuntersuchung, nun wird sie bis zum 31. März des Folgejahres verlängert, um die Bequemlichkeit der Bürger zu verbessern. Außerdem werden die Krankenversicherungsbeiträge und die Kriterien für die Erhebung der Sachversicherungsbeiträge für regionale Versicherte für das Jahr 2026 berücksichtigt.


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