[2025-12-17]Neue Maßnahmen für den Verkauf von Regierungsvermögen
Verkäufe von Regierungsvermögen über 30 Milliarden Won müssen dem zuständigen Parlamentsausschuss gemeldet werden.
Der Verkauf von Anteilen an öffentlichen Institutionen erfordert die vorherige Zustimmung des Parlaments und der Verkauf mit Abschlag im Vergleich zur Bewertung ist grundsätzlich verboten.
Es werden Expertengremien eingerichtet, um die Verkäufe zu überprüfen, und die Transparenz bei der Offenlegung von Informationen wird verbessert.