[2025-12-13]Änderung der Strafprozessordnung zur Sicherung elektronischer Beweise verabschiedet
Am 12. Dezember verabschiedete die Nationalversammlung eine Änderung der Strafprozessordnung.
Die Änderung führt ein System zur Anforderung der Sicherung elektronischer Beweise ein, um deren Zerstörung oder Änderung zu verhindern.
Diese Maßnahme vervollständigt auch die notwendige Gesetzgebung für den Beitritt zur Budapester Konvention über Cyberkriminalität.