[2026-01-27]Korea führt One-Stop-Meldesystem gegen illegale Kreditvergabe ein

Die koreanische Finanzaufsichtsbehörde hat am 19. Dezember 2025 als Nachfolge zur Präsidentenunterrichtung eine Novelle der Verordnung zum Darlehensgesetz angekündigt. Ziel ist es, ein umfassendes One-Stop-Unterstützungssystem für Opfer illegaler Kreditvergabe zu schaffen. Mit nur einer Meldung können Betroffene künftig mehrere Hilfsmaßnahmen wie die Unterbindung illegaler Inkassoaktivitäten, die Bestellung eines Schuldnervertreters und die Sperrung missbräuchlich genutzter Kommunikationsmittel gleichzeitig in Gang setzen. Bislang mussten Opfer bei verschiedenen Behörden wie der Finanzaufsicht, der Polizei oder lokalen Verwaltungen mehrfach Meldung erstatten und Unterlagen einreichen. Das neue System ermöglicht eine zentrale Meldung mit Unterstützung eines Ansprechpartners beim Kreditwiederherstellungsausschuss.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Überarbeitung des Meldeformulars für illegale Kreditvergabe und die Ausweitung der Befugnisse zur Sperrung von Telefonnummern. Das neue Formular differenziert nach Meldertyp, Gläubigerinformationen und Details zu illegalen Inkassomaßnahmen und setzt auf Multiple-Choice-Antworten, um die Meldung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der Kreditwiederherstellungsausschuss erhält zudem das Recht, direkt beim Ministerium für Wissenschaft und IKT die Sperrung von Telefonnummern zu beantragen, die für illegale Kreditvergabe, Inkasso oder Werbung genutzt wurden. Bisher war dies nur lokalen Behörden, Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzaufsicht möglich.

Der Entwurf der Novelle wird vom 26. Januar bis 9. März 2026 für 43 Tage öffentlich ausgelegt. Anschließend folgen die Prüfung durch das Gesetzgebungsbüro und die Kabinettsabstimmung, um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten. Die Finanzaufsicht arbeitet mit einer ressortübergreifenden Taskforce weiter an der Verbesserung und Durchsetzung der Maßnahmen. Das Ziel ist, das One-Stop-Unterstützungssystem im ersten Quartal 2026 einzuführen. Betroffene können sich an die Finanzaufsicht (1332), die Agentur für inklusive Finanzen (1397) oder den Kreditwiederherstellungsausschuss (1600-5500) wenden.

Diese Novelle stellt einen bedeutenden Fortschritt beim Schutz von Opfern illegaler Kreditvergabe und der Stärkung der Verbraucherrechte dar. Durch die zentrale und vereinfachte Meldung werden die psychischen und administrativen Belastungen für Betroffene deutlich reduziert. Die erweiterten Befugnisse des Kreditwiederherstellungsausschusses zur Sperrung von Telefonnummern erhöhen die Effektivität der Bekämpfung illegaler Kreditvergabe. Die Behörden werden das System weiter optimieren und umsetzen, um das finanzielle Sicherheitsnetz für die Bevölkerung zu stärken.


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🎯 metaqsol opinion:
Die Novelle ist ein Paradebeispiel für digitale Verwaltungseffizienz und verbesserten Verbraucherschutz im Finanzsektor. Die Standardisierung der Meldungen und die Zuweisung von Ansprechpartnern ermöglichen eine datenbasierte, schnelle Unterstützung für Opfer. Die erweiterten Sperrbefugnisse des Kreditwiederherstellungsausschusses adressieren gezielt die technischen Methoden illegaler Kreditgeber. Künftig könnten KI-gestützte Fallanalysen und automatisierte Melde- und Hilfesysteme das Schutzsystem weiter stärken und Wiederholungsopfer verhindern.

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