Das südkoreanische Gesundheitsministerium hat angekündigt, vom 16. bis 25. Februar Änderungen an der Durchführungsverordnung und den Ausführungsbestimmungen des Kinderschutzgesetzes zur öffentlichen Stellungnahme vorzulegen. Ziel der Änderungen ist es, Schutzlücken für Pflegekinder zu vermeiden, indem Pflegeeltern als Übergangsvormund fungieren können, bis ein offizieller Vormund bestellt ist. Zudem wird die Bezeichnung der Kinderschutzagentur in Nationales Zentrum für Kinderrechte geändert, um die staatliche Verantwortung zu stärken. Diese Maßnahmen setzen die Änderungen des Kinderschutzgesetzes aus dem Vorjahr um und konkretisieren delegierte Aufgaben.
Übergangsvormunde können im Namen des Pflegekindes wichtige Entscheidungen wie Operationen beantragen oder zustimmen, wobei die Übergangsvormundschaft auf maximal ein Jahr begrenzt ist. In Ausnahmefällen wie Verzögerungen bei der Bestellung eines offiziellen Vormunds, schweren Behinderungen oder plötzlichen Schulwechseln kann die Dauer verlängert werden. Bürgermeister und Landräte können zur Kontrolle von Machtmissbrauch die Vorlage von Berichten durch den Übergangsvormund verlangen. Zudem wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit das Nationale Zentrum für Kinderrechte Pflegeeltern bei Schwierigkeiten mit der Bestellung eines Vormunds rechtlich beraten kann.
Die geänderten Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass bei Kindern mit (Verdacht auf) Behinderung die Kommunen die Meinung von Fachkräften einholen müssen, die vom Leiter der Behindertenrechtsvertretung empfohlen werden. Diese Fachkräfte müssen die Qualifikationen gemäß Artikel 36-10 der Durchführungsverordnung des Behindertenhilfegesetzes und mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen. Die Verfahren für die Rechtsberatung durch das Nationale Zentrum für Kinderrechte sind ebenfalls detailliert geregelt. Zudem werden Jahresberichte zum Thema Kindesmissbrauch um Informationen zu Kindern mit Behinderung ergänzt.
Während der öffentlichen Stellungnahmephase werden Meinungen gesammelt, bevor die Änderungen endgültig beschlossen werden. Rückmeldungen können bis zum 25. März beim Kinderschutzreferat oder dem Nationalen Beteiligungszentrum eingereicht werden. Die Änderungen markieren einen wichtigen Wendepunkt für den Schutz und das Wohlergehen von Pflegekindern. Die praktische Umsetzung der Übergangsvormundschaft und der Rechtsberatung wird aufmerksam verfolgt, und das Schutzsystem für Kinder mit Behinderung wird weiter gestärkt.
Die Novellierung der Durchführungsverordnung zum Kinderschutzgesetz stellt einen bedeutenden Schritt zur institutionellen Sicherung des kontinuierlichen Schutzes von Pflegekindern dar. Die Einführung der Übergangsvormundschaft und die Ausweitung der Rechtsberatung minimieren rechtliche und administrative Lücken und gewährleisten den effektiven Schutz der Kinderrechte. Besonders die Einbindung von Expertenmeinungen bei Kindern mit Behinderung und die Erweiterung der Berichterstattung fördern eine zielgerichtete Sozialpolitik. Diese Verbesserungen werden voraussichtlich rasch in der Praxis umgesetzt und bieten gefährdeten Kindern einen stärkeren Schutz und mehr Rechte.