Am 12. Juni 2024 veranstaltete die koreanische Steuerbehörde (NTS) im Sejong-Regierungskomplex die Gründungszeremonie für die Taskforce zur einheitlichen Erhebung von Nichtsteuer-Einnahmen. Damit beginnt offiziell der Aufbau eines Systems zur zentralen Erhebung von 284 Billionen KRW an Nichtsteuer-Einnahmen, darunter Bußgelder für unlauteren Handel, Umweltabgaben und Nutzungsgebühren für Staatsvermögen. Bisher wurden diese Einnahmen gemäß über 300 Gesetzen von verschiedenen Ministerien separat verwaltet und eingezogen, was zu Unannehmlichkeiten für Bürger und ineffizienten Doppelarbeiten führte. Die Gründung der Taskforce ist eine Folge des Präsidialbefehls im NTS-Geschäftsbericht 2026, die einheitliche Verwaltung der Nichtsteuer-Einnahmen zügig umzusetzen.
Ende 2024 belaufen sich die Nichtsteuer-Einnahmen Koreas auf 284 Billionen KRW und stehen damit fast auf Augenhöhe mit den Steuereinnahmen von 337 Billionen KRW – ein zentraler Bestandteil des Staatshaushalts. Besonders auffällig ist der Anstieg der ausstehenden Nichtsteuer-Einnahmen von 19 Billionen KRW im Jahr 2020 auf 25 Billionen KRW im Jahr 2024. Unterschiedliche Einzugsverfahren, Systeme und begrenzter Informationsaustausch zwischen den Behörden erschweren die Durchsetzung. Länder wie die USA und Großbritannien betreiben bereits zentrale Einzugsstellen, und auch Korea hat positive Erfahrungen mit der einheitlichen Erhebung von lokalen Nichtsteuer-Einnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen gemacht. Die Steuerbehörde erwartet, dass die neue Initiative die Verwaltung ausstehender Einnahmen verbessert, Haushaltsverluste verhindert und die Effizienz durch integrierte Datenanalyse steigert.
Die Befugnis zur Festsetzung der Nichtsteuer-Einnahmen bleibt bei den jeweiligen Ministerien, während die Steuerbehörde das Einzugsmanagement zentralisiert und so die Zahlungsfreundlichkeit für Bürger deutlich erhöht. Die Steuerbehörde plant eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien, um Systeme und Prozesse sorgfältig vorzubereiten und die einheitliche Erhebung schrittweise einzuführen. Nach einer Änderung des Nationalen Forderungsmanagementgesetzes durch das Finanzministerium wird die Steuerbehörde den Stand der ausstehenden Nichtsteuer-Einnahmen prüfen und die zügige Verabschiedung des Gesetzes zur einheitlichen Erhebung aktiv unterstützen. Zudem werden bei Gesetzesvorlage die notwendigen Ressourcen und Budgets beantragt, IT-Systeme und Arbeitsabläufe entwickelt, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
Steuerbehördenleiter Lim Kwang-hyun betonte, dass die einheitliche Erhebung nicht nur eine administrative Zusammenlegung sei, sondern die Steuerbehörde die Verantwortung für die gesamten Staatseinnahmen übernimmt, Haushaltsverluste verhindert und die Bürgerfreundlichkeit erhöht. Er forderte die Taskforce auf, als Pioniere zu agieren und die Stimmen aus der Praxis sowie die Perspektiven der Bürger umfassend zu berücksichtigen. Die Steuerbehörde erwartet, dass das neue System sowohl die Stabilität des Staatshaushalts als auch die Bürgerfreundlichkeit deutlich verbessert. Für Anfragen wenden Sie sich an die Taskforce zur einheitlichen Erhebung von Nichtsteuer-Einnahmen unter 02-760-9162.