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[2026-01-13]Südkoreas Steuerbehörde startet Initiative zur zentralen Erhebung von 284 Billionen KRW Nichtsteuer-Einnahmen

Die koreanische Steuerbehörde (NTS) hat offiziell eine Taskforce ins Leben gerufen, um die einheitliche Erhebung von Nichtsteuer-Einnahmen in Höhe von 284 Billionen KRW zu ermöglichen. Zu den Nichtsteuer-Einnahmen zählen Bußgelder für unlauteren Handel, Umweltabgaben und Nutzungsgebühren für Staatsvermögen. Bisher wurden diese Einnahmen gemäß über 300 Gesetzen von verschiedenen Ministerien separat verwaltet und eingezogen, was zu Unannehmlichkeiten für die Bürger und administrativer Ineffizienz führte. Die Initiative zur einheitlichen Erhebung folgt einer präsidialen Direktive aus dem NTS-Arbeitsbericht 2026 und markiert einen wichtigen Wendepunkt für ein effizienteres Finanzmanagement.

Ende 2024 belaufen sich die Nichtsteuer-Einnahmen auf 284 Billionen KRW und stehen damit fast auf Augenhöhe mit den Steuereinnahmen von 337 Billionen KRW. Die ausstehenden Nichtsteuer-Einnahmen stiegen von 19 Billionen KRW im Jahr 2020 auf 25 Billionen KRW im Jahr 2024. Unterschiedliche Einzugsverfahren, Systeme und begrenzter Informationsaustausch über Schuldner zwischen den Behörden erschweren die Durchsetzung. Länder wie die USA und Großbritannien haben ihre Einzugskanäle bereits vereinheitlicht, und auch Korea hat positive Effekte durch die einheitliche Erhebung von lokalen Nichtsteuer-Einnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen festgestellt. Die Steuerbehörde plant, ausstehende Beträge gezielt zu verwalten, um Einnahmeverluste zu verhindern.

Die Befugnis zur Festsetzung der Nichtsteuer-Einnahmen bleibt bei den Ministerien, während die Steuerbehörde das Einzugsmanagement zentralisiert, um die Zahlungsfreundlichkeit für die Bürger zu erhöhen. NTS-Kommissar Kwang-Hyun Lim betonte, dass die einheitliche Erhebung nicht nur eine administrative Integration sei, sondern eine verantwortungsvolle Verwaltung der Staatseinnahmen und eine Verbesserung des Bürgerservices. Die Steuerbehörde arbeitet eng mit den zuständigen Ministerien zusammen, um Systeme und Prozesse sorgfältig vorzubereiten. Dazu gehören die Unterstützung der Gesetzgebung für die einheitliche Erhebung, der Aufbau integrierter IT-Systeme sowie die Sicherstellung von Personal und Budget.

Zukünftig plant die Steuerbehörde nach der Änderung des Nationalen Forderungsmanagementgesetzes eine Überprüfung der ausstehenden Nichtsteuer-Einnahmen und unterstützt aktiv die schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur einheitlichen Erhebung. Die schrittweise Umsetzung soll sowohl die finanzielle Stabilität des Staates als auch die Bürgerfreundlichkeit erhöhen. Mit erfolgreicher Einführung des einheitlichen Systems wird eine signifikante Steigerung der Einzugseffizienz erwartet. Die Berücksichtigung von Rückmeldungen aus der Praxis und der Bürgerperspektive bleibt eine zentrale Herausforderung, und die Steuerbehörde setzt auf intensive Kommunikation zur Maximierung der Vorteile.


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