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[2026-01-13]Kernpolitik 2024: Unterstützung bei Festanstellung und flexible Arbeitszeiten für Eltern in Südkorea

Die koreanische Regierung hat für 2024 ihre arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen überarbeitet, um strukturelle Ungleichheiten zu verringern und die Arbeitnehmerrechte zu stärken. In den Medien wurden Bedenken hinsichtlich der Effektivität des Förderprogramms zur Festanstellung geäußert, doch das Arbeitsministerium kündigte eine Ausweitung der Zielgruppen und verbesserte Fördermechanismen an. Besonders im Fokus stehen dieses Jahr Unternehmen mit weniger als 30 Beschäftigten, um die Umwandlung von befristeten in feste Arbeitsverhältnisse zu fördern. Diese Initiativen zielen darauf ab, faire Arbeitsbedingungen und eine gerechtere Verteilung im Arbeitsmarkt zu schaffen.

Das Förderprogramm zur Festanstellung wird nach zweijähriger Pause wieder aufgenommen. Unternehmen, die befristete, Leih- oder ausgelagerte Arbeitskräfte mit mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit fest anstellen oder direkt beschäftigen, erhalten bis zu 600.000 KRW pro Arbeitnehmer und Monat für maximal ein Jahr. Die Ausweitung auf Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern soll die Wirksamkeit des Programms erhöhen. Die Regierung stärkt zudem das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, fördert Verhandlungen zwischen Haupt- und Subunternehmen durch das reformierte Gewerkschaftsgesetz und setzt sich für den Schutz von Plattform- und Sonderarbeitskräften ein.

Das Arbeitsministerium will die Auswirkungen der Maßnahmen genau beobachten und die Systeme fortlaufend verbessern, damit die Ressourcen gezielt eingesetzt werden. Die Arbeitszeitverkürzung und der 10-Uhr-Arbeitsbeginn für Eltern werden 2024 ebenfalls umfassend umgesetzt. Angesichts der Zunahme von Doppelverdienerhaushalten können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit auf 15–35 Stunden reduzieren, ohne Lohneinbußen, und kleine sowie mittlere Unternehmen erhalten monatlich 300.000 KRW pro verkürztem Arbeitnehmer. Die Obergrenzen für Lohnausgleichszahlungen wurden ebenfalls angehoben.

Die Zuschüsse für Ersatzkräfte während der Elternzeit wurden um einen Monat verlängert und gelten nun auch für die Übergabezeit nach der Rückkehr. Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern erhalten bis zu 1,4 Millionen KRW pro Elternzeitnehmer und Monat, größere Unternehmen bis zu 1,3 Millionen KRW. Auch Zuschüsse für Arbeitsaufteilung werden je nach Unternehmensgröße gewährt. Die diesjährigen Maßnahmen stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich. Die Regierung plant, die Effektivität der Programme weiter zu erhöhen und die Rechte der Arbeitnehmer nachhaltig zu schützen.


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