Ab Januar 2024 werden die Nationalrente und die Basisrente in Südkorea um 2,1% erhöht, wodurch die Leistungen für die Rentenempfänger ausgeweitet werden. Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt hielt am 9. Januar im Gangnam-Büro der Nationalen Rentenversicherung die erste Sitzung des Nationalen Rentenausschusses für 2026 ab und beschloss die Erhöhung der Rentenzahlungen, die Anpassung der Einkommensober- und -untergrenzen sowie die Verlängerung der Sonderregelungen zur Einkommensfeststellung. Diese Änderungen spiegeln die Inflationsrate wider und sorgen dafür, dass Rentner ab diesem Monat höhere Zahlungen erhalten. Beide Rentensysteme wurden entsprechend der Verbraucherpreisentwicklung angepasst, und die Regierung plant, die Kommunikation über diese Änderungen zu verstärken.
Der Grundbetrag der Nationalrente und der Familienzuschlag wurden um 2,1% erhöht, entsprechend der Verbraucherpreisinflation des Vorjahres. Rund 7,52 Millionen Empfänger der Nationalrente erhalten ab Januar die erhöhten Zahlungen. Der Ausschuss legte zudem den Neubewertungsfaktor für neue Rentenempfänger im Jahr 2026 fest; beispielsweise beträgt der Faktor für 1988 8,528, sodass ein damaliges Einkommen von 1 Million KRW im Jahr 2025 einem Gegenwert von etwa 8,528 Millionen KRW entspricht. Die monatliche Einkommensobergrenze für die Rentenberechnung steigt von 6,37 Millionen KRW auf 6,59 Millionen KRW, die Untergrenze von 400.000 KRW auf 410.000 KRW. Etwa 86% der Beitragszahler sind von diesen Änderungen jedoch nicht direkt betroffen.
Zusätzlich zur Anpassung der Einkommensgrenzen verlängerte der Ausschuss die Sonderregelung zur Einkommensfeststellung für drei Jahre, was insbesondere Arbeitnehmern mit stark schwankendem Einkommen zugutekommt. Diese Regelung ermöglicht es Beschäftigten, die Beiträge entsprechend ihrem tatsächlichen Jahreseinkommen zu zahlen und so die Belastung realistischer zu gestalten. Die Verlängerung tritt nach Veröffentlichung der Bekanntmachung in Kraft, und die angepassten Einkommensgrenzen gelten ab Juli für die Beiträge. Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt plant eine schrittweise Anpassung der entsprechenden Vorschriften.
Auch der Basisrenten-Grundbetrag steigt um 2,1% und erhöht sich von 342.510 KRW monatlich im Vorjahr auf 349.700 KRW in diesem Jahr. Rund 7,79 Millionen ältere Rentenempfänger erhalten ab Januar die erhöhten Zahlungen. Das Ministerium wird die entsprechenden Vorschriften im Januar anpassen, um die neuen Beträge widerzuspiegeln. Um sicherzustellen, dass Empfänger und Beitragszahler die Änderungen nachvollziehen können, wird die Regierung die Informationsmaßnahmen verstärken. Für Rückfragen stehen das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt sowie die Nationale Rentenversicherung zur Verfügung.