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[2025-12-19]Umfassende Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach 67 Jahren

Das südkoreanische Bürgerliche Gesetzbuch, das seit seiner Verabschiedung im Jahr 1958 über 67 Jahre weitgehend unverändert blieb, soll nun umfassend überarbeitet werden, um den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Der erste Teil dieser Reform betrifft die Vertragsrechtsgesetze und wurde am 16. April vom Ministerrat beschlossen.

Eine wesentliche Änderung betrifft den gesetzlichen Zinssatz, der bisher bei 5 % für zivile und 6 % für kommerzielle Angelegenheiten lag. Zukünftig soll dieser Satz durch eine Verordnung des Präsidenten angepasst werden können, wobei wirtschaftliche Faktoren wie Marktzinsen und Preisentwicklung berücksichtigt werden, um flexibler auf aktuelle Bedingungen reagieren zu können.

Eine weitere Neuerung ermöglicht es, Willenserklärungen, die unter sogenanntem „Gaslighting“ abgegeben wurden, also unter psychischer Manipulation oder ungerechtfertigter Einflussnahme, für nichtig zu erklären. Dies dient dem Schutz der Entscheidungsfreiheit der Bürger und schafft klare rechtliche Grundlagen gegen unlautere Vertragspraktiken.

Auch die Regelungen zum Vertragsbruch und zur Schadensersatzpflicht wurden überarbeitet. Die Kategorien von Kaufmängeln wurden vereinfacht und die entsprechenden Gesetzesabschnitte systematisiert, um es Bürgern zu erleichtern, ihre Rechte geltend zu machen und die Rechtsklarheit bei Vertragsstreitigkeiten zu erhöhen.


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