Das südkoreanische Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr kündigte eine Überarbeitung der Verordnung und der Durchführungsbestimmungen des Flughafengesetzes an. Ziel der Änderungen ist es, die Sicherheit von Flughafenanlagen zu verbessern und Kollisionen zwischen Flugzeugen und Vögeln zu verhindern. Die Änderungen treten voraussichtlich vom 18. dieses Monats bis zum 27. Januar nächsten Jahres in Kraft und werden öffentlich zur Stellungnahme ausgeschrieben.
Konkret sollen künftig Objekte wie Navigationshilfen in der Nähe von Start- und Landebahnen aus bruch-anfälligen Materialien gebaut werden. Diese Anforderung gilt für Endzonen, Landebereiche und offene Gebiete in unmittelbarer Nähe der Start- und Landebahnen. Die genauen Kriterien für bruch-anfällige Materialien – unter Berücksichtigung des Gewichts und der Geschwindigkeit von Flugzeugen sowie der Struktur und Festigkeit der Objekte – legt der Minister fest.
Zur Verstärkung des Vogelschutzes müssen künftig alle fünf Jahre umfassende Vogelschlag-Präventionspläne aufgestellt und jährlich flughafenspezifische Risikomanagementpläne erarbeitet werden. Auch die Bewertung des Vogelschlagrisikos innerhalb eines Radius von 13 Kilometern um den Flughafen wird zur Pflicht. Diese Regelungen gelten nicht nur für Flughäfen, sondern auch für Flugplätze mit einer Start- und Landebahnlänge von mindestens 800 Metern und über 10.000 Starts und Landungen pro Jahr.
Zusätzlich wird die Governance auf Bundes- und Flughafenebene gestärkt. Dazu gehören die Erweiterung der an Beratungsgremien beteiligten Behörden sowie die Einbeziehung von lokalen Behörden, Bodenpersonal und Vogel-Experten. Flughäfen müssen zudem mindestens vier Mitarbeiter für den Vogelschutz beschäftigen und die Art der notwendigen Ausrüstung zur Vogelabwehr konkret festlegen. Die vollständigen Änderungsentwürfe sind auf der Website des Ministeriums einsehbar, Stellungnahmen können per Post oder online eingereicht werden.