Das südkoreanische Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr gab am 17. bekannt, dass es vom 18. dieses Monats bis zum 27. Januar nächsten Jahres eine öffentliche Anhörung zu einer teilweisen Überarbeitung der Durchführungsverordnung und der Ausführungsbestimmungen des Flughafen-Einrichtungsgesetzes durchführen wird. Die Änderungen umfassen unter anderem die Pflicht zur Verwendung bruch-anfälliger Materialien bei bestimmten Sicherheitseinrichtungen sowie die Stärkung der Maßnahmen zur Verhinderung von Vogelschlag.
Künftig müssen Objekte von Navigations- und Sicherheitseinrichtungen rund um Start- und Landebahnen aus bruch-anfälligen Materialien gefertigt werden. Diese Regelung gilt für spezifische Bereiche wie End-Sicherheitszonen, Landezonen und angrenzende offene Flächen. Das Ministerium wird die Kriterien für bruch-anfällige Materialien festlegen, wobei das Gewicht und die Geschwindigkeit von Flugzeugen sowie die Struktur und Festigkeit der Objekte berücksichtigt werden.
Zudem wird der Vogelschutz verstärkt. Der Minister soll alle fünf Jahre einen grundlegenden Vogelschutzplan aufstellen, während Flughafenbetreiber jährlich flughafenspezifische Risikomanagementpläne erstellen müssen. Diese Pläne erhalten detailliertere Inhalte, und die Zusammensetzung der zuständigen Ausschüsse wird um weitere Regierungsstellen und Experten erweitert.
Flughafenbetreiber müssen zudem jährlich das Risiko von Vogelschlägen innerhalb eines 13-km-Radius um den Flughafen bewerten, wobei Wahrscheinlichkeit und Schwere von Schäden berücksichtigt werden. Diese Verpflichtung gilt auch für Flugplätze mit Start- und Landebahnen von über 800 Metern Länge und mehr als 10.000 Starts und Landungen pro Jahr. Jeder Flughafen muss mindestens vier Mitarbeiter für den Vogelschutz bereitstellen, und die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände werden konkretisiert.