Zum Inhalt springen

[2025-12-19]Neue Regelungen zu Stornogebühren in Restaurants und Veranstaltungsräumen

In Südkorea tritt eine überarbeitete Version der Verbraucherstreitbeilegungsrichtlinien in Kraft, die Obergrenzen für Stornogebühren in Restaurants und Hochzeitslocations festlegt. Ziel ist es, die veränderten Verbrauchergewohnheiten widerzuspiegeln und klare Kriterien zur Streitbeilegung zu schaffen.

Die Fair Trade Commission erklärte, dass die Änderungen die Berechnung von Stornogebühren in Reservierungsrestaurants und Hochzeitslocations realistischer gestalten und die Streitbeilegungskriterien in Bereichen wie Unterkünfte und Reisen präzisieren sollen. Reservierungsrestaurants dürfen bei No-Show bis zu 40 % des Gesamtbetrags verlangen, normale Restaurants maximal 20 %.

Um diese neuen Kriterien anzuwenden, müssen Betriebe die Konditionen für Stornogebühren und Rückerstattungen auf verständliche Weise, etwa per SMS, im Voraus mitteilen. Wenn die Stornogebühr niedriger als die Reservierungsanzahlung ist, muss der Differenzbetrag an den Kunden zurückgezahlt werden. Auch die Definition von Verspätung als No-Show bedarf einer vorherigen Mitteilung.

Bei Hochzeitslocations variieren die Stornogebühren je nach Zeitpunkt: 40 % bei Stornierung 29 bis 10 Tage vorher, 50 % bei 9 bis 1 Tag vorher und 70 % am Tag des Events. Bei Stornierung durch den Veranstalter gelten 70 % ab 29 Tagen vorher. Auch während kostenloser Stornofristen können unter bestimmten Bedingungen Vertragskosten geltend gemacht werden, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.


🔗 Original source

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert