Das Bürgerliche Gesetzbuch, das seit seiner Verabschiedung im Jahr 1958 67 Jahre lang ohne wesentliche Änderungen geblieben ist, wird einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, um die sich ändernden sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen widerzuspiegeln. Das Justizministerium gab am 16. bekannt, dass bei der Kabinettssitzung der erste Änderungsentwurf zur Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der sich auf Vertragsregelungen konzentriert, verabschiedet wurde.
Die Änderung ermöglicht es, den gesetzlichen Zinssatz, der für Zivilsachen auf 5% pro Jahr und für Handelssachen auf 6% pro Jahr festgelegt war, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen wie Zinssatz und Inflation durch Präsidialdekret anzupassen. Dies soll das System verbessern, um flexibel auf die aktuellen Marktbedingungen zu reagieren.
Darüber hinaus enthält die Änderung eine Bestimmung, die es ermöglicht, Willenserklärungen, die unter ‚Gaslighting‘ abgegeben wurden, zu widerrufen. Dies behebt die Schwierigkeit, Willenserklärungen unter psychologischem Einfluss oder ungerechtfertigter Einmischung im bestehenden Bürgerlichen Gesetzbuch zu widerrufen, schützt die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen und bietet klare rechtliche Mittel für ungerechte Situationen im Vertragsprozess.
Die Vorschriften zum Vertragsbruch und zur Schadensersatzregelung wurden ebenfalls überarbeitet. Durch die Vereinfachung der Arten von Mängeln beim Verkauf und die Systematisierung der damit verbundenen Vorschriften wird erwartet, dass die Bürger ihre Rechte leichter ausüben können und die Klarheit und Effizienz bei der Lösung von Vertragsstreitigkeiten verbessert wird.