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[2025-12-17]Verlängerung der Kostenreduktion für Frühgeborenen-Ambulanzbesuche

Ab nächstem Jahr wird die Dauer der Ermäßigung der Eigenbeteiligung für Frühgeborene bei ambulanten Behandlungen auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert, und die Obergrenze für Belohnungen bei Meldungen über unrechtmäßige Abrechnungen der Krankenversicherung wird auf 30 Milliarden Won erhöht. Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt gab am 16. bei der Kabinettssitzung bekannt, dass die Teiländerung der Durchführungsverordnung des Gesetzes über die nationale Krankenversicherung verabschiedet wurde.

Diese Änderung zielt darauf ab, die Belastung durch medizinische Kosten für Frühgeborene zu verringern, die Finanzmittel der Krankenversicherung zu schützen und die Nachsorge nach Gesundheitsuntersuchungen zu verstärken, um den Nutzen für die Bürger zu erhöhen. Die Ermäßigung der Eigenbeteiligung für ambulante Behandlungen von Frühgeborenen wird verlängert und je nach Schwangerschaftsdauer unterschiedlich angewendet.

Die Dauer der Ermäßigung der Eigenbeteiligung für ambulante Behandlungen von Frühgeborenen wird je nach Schwangerschaftsdauer bei der Geburt auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert. Für Frühgeborene mit einer Schwangerschaftsdauer von 33 bis 37 Wochen beträgt die Dauer 5 Jahre und 2 Monate; für Frühgeborene mit einer Schwangerschaftsdauer von 29 bis 33 Wochen beträgt die Dauer 5 Jahre und 3 Monate; und für Frühgeborene mit einer Schwangerschaftsdauer von weniger als 29 Wochen beträgt die Dauer 5 Jahre und 4 Monate. Darüber hinaus wird das Belohnungssystem für Meldungen über unrechtmäßige Abrechnungen der Krankenversicherung verbessert.

Die Dauer der Befreiung von der Eigenbeteiligung für zusätzliche Behandlungen und Untersuchungen, die sich aus den Ergebnissen der Gesundheitsuntersuchungen ergeben, wird ebenfalls verlängert. Bisher galt die Befreiung bis zum 31. Januar des Folgejahres nach der Untersuchung, aber nun wird sie bis zum 31. März des Folgejahres verlängert. Außerdem werden die Krankenversicherungsbeiträge und die Kriterien für die Berechnung der Versicherungsprämien für regionale Mitglieder im Jahr 2026 berücksichtigt.


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