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[2025-12-17]Umfassende Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Anpassung an sozioökonomische Veränderungen

Das Zivilgesetzbuch, das seit seiner Verabschiedung im Jahr 1958 67 Jahre lang ohne wesentliche Änderungen geblieben ist, wird einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, um den sich wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Das Justizministerium gab am 16. bei einer Kabinettssitzung bekannt, dass es einen Änderungsentwurf für die Vertragsrechtsvorschriften als ersten Schritt zur Modernisierung des Zivilgesetzbuches verabschiedet hat.

Der Änderungsentwurf ermöglicht die Anpassung des gesetzlichen Zinssatzes, der für Zivilsachen auf 5% pro Jahr und für Handelssachen auf 6% pro Jahr festgelegt war, durch eine Präsidialverordnung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen wie Zinssätze und Inflation. Dies verbessert das System, um flexibel auf die aktuellen Bedingungen zu reagieren, bei denen die Marktzinssätze erheblich schwanken, und behebt die Einschränkungen, jahrzehntelang feste Zinssätze zu haben.

Der Entwurf enthält auch eine Bestimmung, die es ermöglicht, Willenserklärungen, die unter ‚Gaslighting‘ abgegeben wurden, zu widerrufen. Dies behebt die Schwierigkeit, Erklärungen unter psychologischem Einfluss oder ungerechtfertigter Einmischung gemäß dem bestehenden Zivilgesetzbuch zu widerrufen, schützt die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen und bietet klare rechtliche Mittel für ungerechte Situationen im Vertragsprozess.

Die Vorschriften zu Vertragsverletzungen und Schadensersatz wurden ebenfalls umfassend überarbeitet. Durch die Vereinfachung der Arten von Mängeln beim Verkauf und die Systematisierung der damit verbundenen Vorschriften wird erwartet, dass die Bürger ihre Rechte leichter ausüben können, und dass die Rechtsbeziehungen klarer und der Streitbeilegungsprozess rationaler und effizienter wird.


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