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[2025-12-17]Neue Maßnahmen für den Verkauf von Regierungsvermögen

Künftig muss der Verkauf von staatlichen Vermögenswerten im Wert von über 30 Milliarden Won dem zuständigen Ausschuss der Nationalversammlung im Voraus gemeldet werden. Darüber hinaus muss der Verkauf von Anteilen an öffentlichen Institutionen durch die Regierung und öffentliche Institutionen das vorherige Einverständnis der Nationalversammlung einholen, und der Verkauf mit einem Abschlag gegenüber dem Bewertungspreis ist grundsätzlich verboten.

Das Ministerium für Strategie und Finanzen gab am 15. bekannt, dass es Maßnahmen zur Verbesserung des Systems vorbereitet hat, um die wahllose Privatisierung staatlicher Vermögenswerte zu verhindern und die Bedenken hinsichtlich des Verkaufs zu niedrigen Preisen und der mangelnden Transparenz im Verkaufsprozess zu adressieren, die kürzlich bei nationalen Prüfungen, der Nationalversammlung und den Medien geäußert wurden.

Das Ministerium plant, das System zur Verwaltung des Verkaufs staatlicher Vermögenswerte vollständig zu überarbeiten. In jedem Ministerium werden Ausschüsse für die Überprüfung von Verkäufen, die hauptsächlich aus externen Experten bestehen, eingerichtet, um die Überprüfung der Auswahl der zu verkaufenden Vermögenswerte und der Angemessenheit der Preise zu verstärken. Verkäufe im Wert von über 30 Milliarden Won müssen dem zuständigen Ausschuss der Nationalversammlung im Voraus gemeldet werden, und Verkäufe im Wert von über 5 Milliarden Won müssen vom Ausschuss für die Überprüfung von Verkäufen geprüft und genehmigt werden.

Darüber hinaus plant das Ministerium, die Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit Verkäufen erheblich zu erweitern. Sobald der Verkauf staatlicher Vermögenswerte beschlossen ist, werden die Ausschreibungsinformationen sofort auf der Website (Onbid) veröffentlicht, und nach dem Verkauf werden der Standort, der Preis und der Grund für den Verkauf des verkauften Vermögenswerts transparent offengelegt, um das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu gewährleisten und die nachträgliche externe Kontrolle zu verstärken.


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