Ab nächstem Jahr wird der Zeitraum für die Reduzierung der Eigenbeteiligung bei ambulanten Behandlungen für Frühgeborene auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert, und die Obergrenze für Belohnungen für die Meldung von betrügerischen Krankenversicherungsansprüchen wird auf 30 Milliarden Won erhöht.
Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt gab am 16. bei einer Kabinettssitzung bekannt, dass eine Teiländerung der Durchführungsverordnung des Gesetzes über die nationale Krankenversicherung verabschiedet wurde. Diese Änderung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Frühgeborene zu verringern, den Verlust von Krankenversicherungsfonds zu verhindern und die Nachsorge von Gesundheitsuntersuchungen zu verstärken.
Der Zeitraum für die Reduzierung der Eigenbeteiligung bei ambulanten Behandlungen für Frühgeborene wird verlängert und je nach Schwangerschaftsdauer unterschiedlich angewendet. Bisher erhielten alle Frühgeborenen die gleiche Reduzierung der Eigenbeteiligung bis zu 5 Jahre nach der Geburt, aber jetzt wird die Schwangerschaftsdauer bei der Geburt berücksichtigt, wodurch der Zeitraum auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert wird.
Darüber hinaus wird das Belohnungssystem für die Meldung von betrügerischen Krankenversicherungsansprüchen verbessert, indem die Berechnungskriterien für Belohnungen vereinheitlicht und die Obergrenze von 20 Milliarden auf 30 Milliarden Won erhöht wird. Der Zeitraum für die Befreiung von der Eigenbeteiligung für zusätzliche Konsultationen und Untersuchungen, die sich aus den Ergebnissen allgemeiner Gesundheitsuntersuchungen ergeben, wird ebenfalls bis zum 31. März des folgenden Jahres verlängert.