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[2025-12-10]Erste ESG-Richtlinien für öffentliche Institutionen angekündigt

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Die Richtlinien zur Verbreitung des ESG-Managements, das sich auf die Verbesserung der Umwelt-, Sozialverantwortung und Unternehmensführung in öffentlichen Institutionen konzentriert, wurden erstmals erstellt. Das Finanzministerium kündigte auf der 11. Sitzung des Ausschusses für Betrieb öffentlicher Institutionen an, dass sie diese ESG-Richtlinien formuliert haben, damit öffentliche Institutionen eine führende Rolle bei der Ausweitung des ESG-Managements übernehmen können.

Die Richtlinien für das ESG-Management öffentlicher Institutionen leiten detaillierte Indikatoren ab, die ihre sozialen Rollen und Verantwortlichkeiten in den Bereichen Umwelt (E), Gesellschaft (S) und Governance (G) widerspiegeln. Besonderer Schwerpunkt wird auf den sozialen Bereich gelegt, einschließlich Indikatoren, die eng mit dem öffentlichen Leben verbunden sind, wie Sicherheitsmanagement, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gemeinschaftliches Einkaufsverhalten, wobei die einzigartigen Funktionen öffentlicher Institutionen hervorgehoben werden.

Die Richtlinien, die sich auf allgemein anwendbare Indikatoren konzentrieren, schlagen auch freiwillige Offenlegungsindikatoren vor, einschließlich herausfordernder Bereiche wie Klimarisiken und Biodiversität. Sie umfassen nicht nur quantitative Kennzahlen, sondern auch die Leistung jeder Institution im Vergleich zu ihren Zielen, Bemühungen zur Zielerreichung, Erfolge und Zukunftspläne.

Das Finanzministerium plant, diese Richtlinien basierend auf Aktualisierungen internationaler Standards, Expertenkonsultationen und Rückmeldungen öffentlicher Institutionen zu überarbeiten und zu ergänzen. Sie zielen auch darauf ab, die ESG-Offenlegungspunkte zu erweitern und zu systematisieren und die Verbindung zu ESG-Bewertungspunkten in den Managementbewertungen zu stärken.

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