Bei der Jahresendabrechnung 2024 erhalten junge Arbeitnehmer (15 bis 34 Jahre) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fünf Jahre lang eine 90%ige Einkommenssteuerermäßigung ab Beschäftigungsbeginn. Auch männliche und weibliche Berufsrückkehrer profitieren von erweiterten Steuererleichterungen. Das Elterngeld des Ehepartners und das Arbeitsstipendium von studierenden Kindern gelten als steuerfreie Einkünfte und ermöglichen zusätzliche Abzüge. Arbeitnehmer, die Miete für Wohn-Officetels oder Gosiwons zahlen oder Wohnungsdarlehen tilgen, können ebenfalls von erweiterten Abzugsmöglichkeiten profitieren.
Am 20. Januar 2024 informierte die Nationale Steuerbehörde über oft übersehene Abzugs- und Ermäßigungsoptionen zur Jahresendabrechnung. Junge KMU-Arbeitnehmer erhalten fünf Jahre lang 90% Steuerermäßigung, Arbeitnehmer ab 60 Jahren, mit Behinderung oder nach Berufspause drei Jahre lang 70% (bis zu 2 Mio. KRW pro Jahr). Seit dem 14. März 2023 sind auch männliche Berufsrückkehrer begünstigt. Elterngeld nach dem Arbeitsversicherungsgesetz und Arbeitsstipendien sind steuerfrei, wodurch Basis-, Kreditkarten-, Medizin-, Bildungs-, Versicherungs- und Spendenabzüge möglich sind.
Für Spenden gilt: Nicht abgezogene Beträge vor 2024 können zehn Jahre lang vorgetragen werden, und die temporär erhöhten Abzugssätze für 2021–2022 sind anwendbar. Arbeitnehmer, die Wohn-Officetels oder Gosiwons mieten, können Mietsteuerabzüge nutzen. Auch Tilgungen von Wohnungsdarlehen sind abziehbar, und Steuervergünstigungen bleiben bei Umschuldung erhalten. Weitere Informationen bietet die Website der Steuerbehörde oder das Beratungszentrum (126).
Zukünftig ist mit einer weiteren Ausweitung der Steuervergünstigungen für verschiedene Arbeitnehmergruppen zu rechnen. Besonders die Unterstützung für junge Menschen, Berufsrückkehrer und Wohnungsbenachteiligte stärkt das soziale Sicherheitsnetz. Wer Spenden- und Mietabzüge sorgfältig prüft, kann zusätzliche Meldungen vermeiden und Steuererstattungen maximieren. Die proaktive Nutzung der Informationen der Steuerbehörde ist entscheidend für eine effiziente Jahresendabrechnung.
Das diesjährige Abrechnungssystem stärkt die soziale Inklusion durch erweiterte steuerliche Unterstützung für junge Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und benachteiligte Gruppen. Die Ausweitung steuerfreier Einkünfte und die Möglichkeit zum Spendenvortrag reduzieren die tatsächliche Steuerlast und fördern eine Kultur des Gebens. Durch den Einsatz KI-basierter Automatisierungslösungen können Arbeitnehmer Abzüge optimal nutzen und Rückerstattungen maximieren – die Nachfrage nach digitalen Steuerdienstleistungen wird weiter steigen.