[2026-01-14]Erhöhung der National- und Basisrente in Korea 2024 um 2,1% und Anpassung der Einkommensgrenzen

Ab Januar 2024 werden die nationale Rente und die Basisrente in Südkorea um 2,1% erhöht. Diese Anpassung berücksichtigt die Verbraucherpreisinflation des Vorjahres und sorgt dafür, dass Rentenempfänger höhere Leistungen erhalten. Am 9. Januar hielt das Gesundheitsministerium im Gangnam-Gebäude des Nationalen Rentendienstes die erste Sitzung des Nationalen Rentenausschusses für 2026 ab und beschloss die Erhöhung der Rentenleistungen, die Anpassung der Einkommensgrenzen sowie die Verlängerung von Sonderregelungen. Ziel ist es, die Lebenssituation der Rentenempfänger zu stabilisieren und auf die Inflation zu reagieren.

Die Grundrente und die Familienrente der Nationalen Rente steigen um 2,1%, wovon etwa 7,52 Millionen Rentenempfänger ab Januar profitieren. Die Einkommensobergrenze für die Rentenberechnung wird von 6,37 Millionen KRW auf 6,59 Millionen KRW und die Untergrenze von 400.000 KRW auf 410.000 KRW angehoben, gültig ab Juli. Auch der Basisrentenbetrag steigt um 2,1% von 342.510 KRW auf 349.700 KRW monatlich, was rund 7,79 Millionen ältere Menschen betrifft. Der Neubewertungsfaktor für 1988 beträgt 8,528, sodass ein damaliges Einkommen von 1 Million KRW heute etwa 8,528 Millionen KRW für die Rentenberechnung wert ist.

Der Ausschuss legte zudem die Neubewertungsrate für neue Rentenempfänger ab 2026 fest. Dieser jährlich gesetzlich angepasste Index sorgt für eine faire Berechnung der Renten basierend auf historischen Einkommen. Obwohl das Durchschnittseinkommen aller Beitragszahler in den letzten drei Jahren um 3,4% gestiegen ist, fallen etwa 86% der Mitglieder nicht in die betroffenen Einkommensbereiche, sodass die direkte Auswirkung begrenzt ist. Die Sonderregelung, die es Arbeitnehmern mit Einkommensschwankungen von über 20% erlaubt, Beiträge nach tatsächlichem Einkommen zu zahlen, wird um drei Jahre verlängert.

Das Gesundheitsministerium plant, die entsprechenden Bekanntmachungen schrittweise zu überarbeiten und die Information der Rentenempfänger und Beitragszahler zu verstärken. Die Anpassung des Basisrentenbetrags soll im Januar erfolgen. Diese Maßnahmen stärken die Nachhaltigkeit des Rentensystems und schützen die Empfänger vor Inflation. Weitere politische Entwicklungen und Verbesserungen sind zu erwarten, daher sollten Rentenempfänger und Beitragszahler stets informiert bleiben.


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