[2026-01-13]Südkorea stärkt Effizienz mit dauerhaftem R&D-Budgetrat

Ab 2024 werden das südkoreanische Ministerium für Planung und Finanzen und das Ministerium für Wissenschaft und IKT einen ständigen Rat für Forschungs- und Entwicklungsbudgets (R&D) einrichten. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch erweiterte gegenseitige Beteiligung im Prozess der Budgetverteilung und -anpassung die Fachkompetenz und die finanzielle Effizienz zu steigern. Bisher basierte die Kommunikation zwischen den Ministerien hauptsächlich auf informellen Gesprächen auf Arbeitsebene, was eine systematische Abstimmung zu wichtigen Themen erschwerte. Künftig wird ein ständiger Rat auf Abteilungsleiterebene monatlich tagen, um Investitionsrichtungen, Effizienzmaßnahmen und neue Projekte umfassend zu diskutieren.

Das gesamte R&D-Budget Südkoreas für 2024 beträgt 35,5 Billionen KRW, davon entfallen 85,3% (30,5 Billionen KRW) auf zentrale R&D-Ausgaben, die vorrangig von der Hauptabteilung Wissenschaftsinnovation verteilt und angepasst werden. Das Ministerium für Planung und Finanzen erstellt anschließend den endgültigen Haushaltsplan. Zukünftig wird das Ministerium an der eingehenden Prüfung der von den einzelnen Ministerien eingereichten R&D-Projekte durch Fachgremien des Nationalen Wissenschafts- und Technologiebeirats teilnehmen. Zudem werden die Meinungen der Hauptabteilung Wissenschaftsinnovation im Haushaltsprozess durch Vorabstimmungen im ständigen Rat stärker berücksichtigt.

Beide Ministerien haben sich darauf geeinigt, die frühzeitige Abstimmung und gemeinsame Prüfung im R&D-Budgetprozess zu intensivieren. Für wichtige Themen sind auch Konsultationen auf Vizeministerebene zwischen dem Ministerium für Planung und Finanzen und der Hauptabteilung Wissenschaftsinnovation vorgesehen, wodurch die Zusammenarbeit stabiler und vorhersehbarer wird. Diese Maßnahme soll die bisher durch strikte Aufgabenverteilung verursachte Fragmentierung der Budgetverfahren beheben.

Auch das Managementsystem für neue R&D-Projekte wird verbessert. In der Vergangenheit reichten einige Ministerien und lokale Behörden Projekte erst in der Haushaltsphase ein, die zuvor nicht von der Hauptabteilung Wissenschaftsinnovation geprüft wurden. Künftig werden solche Anträge grundsätzlich eingeschränkt und nur bei nationaler Bedeutung oder Dringlichkeit zugelassen. Auch dann müssen die Projekte eine eingehende Prüfung durch den Beirat durchlaufen, um die Verantwortung und Transparenz der R&D-Investitionen weiter zu stärken. Die Verbesserungen gelten ab dem nächsten Haushaltsprozess.


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