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[2026-01-13]Südkorea richtet ständigen R&D-Budgetrat zur Effizienzsteigerung ein

Das südkoreanische Ministerium für Planung und Finanzen sowie das Ministerium für Wissenschaft und IKT haben beschlossen, ab diesem Jahr einen ständigen R&D-Budgetrat einzurichten. Ziel ist es, durch erweiterte gegenseitige Beteiligung bei der Erstellung von Verteilungs- und Anpassungsplänen für das F&E-Budget die Fachkompetenz und finanzielle Effizienz zu steigern. Bisher führten getrennte Zuständigkeiten zu Kommunikationsbarrieren zwischen den Ministerien. Die Reform schafft ein kooperatives System, in dem beide Ministerien von Anfang an umfassend diskutieren und Verantwortung teilen.

Im Jahr 2024 beträgt das gesamte südkoreanische F&E-Budget 35,5 Billionen KRW, davon entfallen 85,3 % (30,5 Billionen KRW) auf das Haupt-F&E-Budget. Die Hauptabteilung Wissenschaftsinnovation erstellt zunächst die Verteilungs- und Anpassungspläne, die dann vom Ministerium für Planung und Finanzen zur endgültigen Budgetfestlegung genutzt werden. Ein ständiger Rat auf Abteilungsleiterebene wird künftig monatlich tagen, um Schwerpunkte der staatlichen F&E-Investitionen, Effizienzsteigerungen und die Prüfung neuer Projekte zu diskutieren. Auch Treffen auf Vizeministerebene sind geplant, um die Zusammenarbeit weiter zu stabilisieren.

Die gegenseitige Beteiligung im Budgetprozess wird ausgebaut. Das Ministerium für Planung und Finanzen nimmt künftig an der detaillierten Prüfung und Beratung durch den Expertenausschuss des Nationalen Wissenschafts- und Technologiebeirats für von den Ministerien eingereichte F&E-Projekte teil. Zudem werden die Meinungen der Hauptabteilung Wissenschaftsinnovation im Budgetprozess des Ministeriums für Planung und Finanzen durch Vorabdiskussionen im ständigen Rat berücksichtigt. Das Managementsystem für neue Projekte wird verbessert, sodass Anforderungen für neue Projekte, die nicht von der Hauptabteilung geprüft wurden, grundsätzlich eingeschränkt werden.

Die Verbesserungen gelten ab dem nächsten Haushaltsjahr. Beide Ministerien wollen auch künftig eng zusammenarbeiten, um die steigenden F&E-Investitionen effizienter zu gestalten. Ausnahmen für neue Projekte werden nur für national wichtige oder dringende Fälle zugelassen und müssen ebenfalls vom Beirat geprüft werden. Diese Änderungen sollen die Verantwortlichkeit und Transparenz der F&E-Investitionen stärken. Für Anfragen wenden Sie sich an die Abteilung für Wissenschaftsinnovationsbudget (044-214-2770) oder die Abteilung für Forschungsbudgetkoordination (044-202-6820).


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