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[2026-01-12]Erhöhung der Behindertenrente auf maximal 439.700 KRW pro Monat

Ab Januar wurde der monatliche Betrag der Behindertenrente auf maximal 439.700 KRW erhöht. Die Behindertenrente besteht aus einer Grundrente, die den Einkommensverlust oder die Einkommensminderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder -minderung ausgleicht, und einer Zusatzrente, die die zusätzlichen Kosten aufgrund der Behinderung ausgleicht. Die Grundrente wird jährlich um einen festen Betrag erhöht, der die landesweite Verbraucherpreisänderungsrate des Vorjahres widerspiegelt.

Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt hat beschlossen, den Grundrentenbetrag für 2026 auf 349.700 KRW (eine Erhöhung um 7.190 KRW) festzulegen, wobei die landesweite Verbraucherpreisänderungsrate von 2,1% für 2025 berücksichtigt wird. Dementsprechend erhalten schwerbehinderte Personen, die die Behindertenrente beziehen, ab dem 20. Januar (Zahlungstermin im Januar) monatlich maximal 439.700 KRW, bestehend aus der Grundrente von 349.700 KRW und der Zusatzrente von 90.000 KRW.

Die Behindertenrente wird an schwerbehinderte Personen ab 18 Jahren gezahlt, deren anerkanntes Einkommen, einschließlich des Einkommens ihres Ehepartners, unter dem Auswahlkriterium liegt. Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt hat das Auswahlkriterium für 2026 auf 1,4 Millionen KRW für Einpersonenhaushalte und 2,24 Millionen KRW für Paarhaushalte festgelegt, was einer Erhöhung von 20.000 KRW bzw. 32.000 KRW gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Schwerbehinderte Personen, die neu einen Antrag auf Behindertenrente stellen möchten, können unabhängig von ihrer registrierten Adresse jedes Stadt- oder Bezirksamt im ganzen Land besuchen oder sich über die Website für Wohlfahrt (www.bokjiro.go.kr) bewerben. Darüber hinaus gewährt das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt eine monatliche Behindertenbeihilfe von 60.000 KRW an Empfänger der Grundsicherung und einkommensschwache Personen ab 18 Jahren mit leichten Behinderungen sowie eine monatliche Behindertenkinderbeihilfe von bis zu 220.000 KRW an Haushalte mit schwerbehinderten oder leichtbehinderten Kindern unter 18 Jahren, die Empfänger der Grundsicherung und einkommensschwache Haushalte sind.


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