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[2025-12-19]Neue Regelungen für Stornogebühren in Restaurants und Veranstaltungsräumen

Die neuen Regelungen zur Lösung von Verbraucherstreitigkeiten passen die Höchstgrenzen für Stornogebühren bei Restaurantreservierungen und Vertragsstornierungen in Veranstaltungsräumen an. Die maximale Stornogebühr beträgt 40 % für reservierungsbasierte Restaurants und 20 % für andere Restaurants. Bei Veranstaltungsräumen wird die Stornogebühr je nach Zeitpunkt der Stornierung bis zu 70 % betragen.

Die Korea Fair Trade Commission gab am 18. Dezember die Einführung dieser Änderungen bekannt, um die Regelungen an die veränderten Verbrauchergewohnheiten anzupassen. Ziel ist es, die Streitbeilegungskriterien für Bereiche wie Gastronomie, Beherbergung, Reisen und Veranstaltungen klarer zu gestalten.

Für Restaurants, die eine Vorreservierung erfordern, etwa Feinschmecker-Restaurants, kann bei Nichterscheinen eine Gebühr von bis zu 40 % des Gesamtbetrags erhoben werden, während bei anderen Restaurants die Obergrenze bei 20 % liegt. Betriebe müssen diese Gebühren auf verständliche Weise, etwa per SMS, vorab den Kunden mitteilen.

Bei Veranstaltungsräumen variieren die Stornogebühren je nach Zeitpunkt der Stornierung: 40 % bei Stornierung 29 bis 10 Tage vor dem Termin, 50 % bei 9 bis 1 Tag vorher und 70 % am Veranstaltungstag. Zudem können unter bestimmten Bedingungen Vertragskosten geltend gemacht werden, wenn der Kunde dies schriftlich bestätigt hat.


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