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[2025-12-18]Südkorea verlängert Unterstützung für Elternzeitvertretungen

Das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung gab am 16. bei der Kabinettssitzung bekannt, dass eine Teiländerung der Durchführungsverordnung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der Durchführungsverordnung des Gesetzes zur Erhebung von Arbeitsunfallversicherungsprämien verabschiedet wurde.

Zunächst wird die Zahlungsdauer des Zuschusses für Ersatzkräfte von Arbeitnehmern in Elternzeit um maximal einen Monat verlängert und der Zuschuss wird vollständig während der Arbeitszeit der Ersatzkraft gezahlt. Außerdem wird zur Förderung der Arbeitszeitverkürzung während der Elternzeit der Höchstbetrag der Basis für die Berechnung des Zuschusses zur Arbeitszeitverkürzung während der Elternzeit von 2,2 Millionen Won auf 2,5 Millionen Won für die ersten 10 Stunden der wöchentlichen Verkürzung und von 1,5 Millionen Won auf 1,6 Millionen Won für die restlichen Verkürzungsstunden erhöht.

Darüber hinaus wird aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns im nächsten Jahr der Mindestbetrag des Arbeitslosengeldes, der an den Mindestlohn gekoppelt ist, höher sein als der Höchstbetrag. Um dies anzupassen, wird der Höchstbetrag des Tageslohns, der als Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes dient, von 110.000 Won auf 113.500 Won erhöht. Folglich wird auch der Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes von 66.000 Won auf 68.100 Won pro Tag erhöht.

Zusätzlich wurde die Grundlage geschaffen, um einige Aufgaben im Zusammenhang mit dem neuen Projekt zur Unterstützung der 4,5-Tage-Woche (Work-Life Balance+4.5 Projekt) an die Stiftung für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zu delegieren, die über die erforderliche Fachkenntnis und das Netzwerk verfügt. Außerdem wurde der Umfang der Daten, die von den zuständigen Behörden in Bezug auf die Eigentümer von Gefahrguttransportfahrzeugen angefordert werden können, erweitert.


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