Ab nächstem Jahr wird die Dauer der Entlastung der Eigenbeteiligung für Frühgeborene bei ambulanten Behandlungen auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert, und die Obergrenze für Belohnungen bei Meldungen von unrechtmäßigen Krankenversicherungsansprüchen wird auf 30 Milliarden Won erhöht. Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt gab am 16. bekannt, dass eine Teiländerung der Durchführungsverordnung des Gesetzes über die nationale Krankenversicherung in der Kabinettssitzung beschlossen wurde.
Diese Änderung zielt darauf ab, die Belastung der medizinischen Kosten für Frühgeborene zu verringern, die Finanzmittel der Krankenversicherung zu schützen und die Nachsorge bei Gesundheitsuntersuchungen zu stärken, um den Nutzen für die Bürger zu erhöhen. Bisher erhielten alle Frühgeborenen eine Entlastung der Eigenbeteiligung bei ambulanten Behandlungen bis zum Alter von 5 Jahren ab der Geburt, aber nun wird sie je nach Schwangerschaftsdauer differenziert angewendet.
Die Entlastungsdauer wird auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert, abhängig von der Zeit, die der Fötus im Mutterleib verbracht hat. Für Frühgeborene, die zwischen der 33. und 37. Schwangerschaftswoche geboren wurden, beträgt die Dauer 5 Jahre und 2 Monate; zwischen der 29. und 33. Woche beträgt sie 5 Jahre und 3 Monate; und für Frühgeborene, die vor der 29. Woche geboren wurden, beträgt sie 5 Jahre und 4 Monate. Darüber hinaus wird das Belohnungssystem für Meldungen von unrechtmäßigen Ansprüchen verbessert, indem die Berechnungskriterien vereinheitlicht und die Obergrenze von 20 Milliarden auf 30 Milliarden Won erhöht wird.
Die Dauer der Befreiung von der Eigenbeteiligung für zusätzliche Konsultationen und Tests, die sich aus den Ergebnissen von Gesundheitsuntersuchungen ergeben, wird ebenfalls verlängert. Bisher galt die Befreiung bis zum 31. Januar des Folgejahres nach der Untersuchung, aber nun wird sie bis zum 31. März verlängert, um die Verbindung zwischen Behandlung und Nachsorge zu verbessern. Darüber hinaus werden ab 2026 die Krankenversicherungsbeiträge und die Berechnungskriterien für die Versicherungsgebühren für regionale Versicherte angepasst.