In Zukunft müssen Navigationssicherheitseinrichtungen und andere Objekte rund um die Start- und Landebahnen aus leicht zerbrechlichen Materialien bestehen. Außerdem muss alle fünf Jahre ein Grundplan zur Vermeidung von Vogelkollisionen und jährlich ein Risikomanagementplan für Vogelkollisionen für jeden Flughafen erstellt werden, wobei das Risiko von Vogelkollisionen in einem Umkreis von 13 km um den Flughafen jährlich bewertet werden muss.
Das Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr kündigte am 17. November an, dass es die Installationsstandards für Flughafenanlagen verbessern und die Vermeidung von Vogelkollisionen verstärken werde. Der Entwurf zur Änderung der Durchführungsverordnung und der Durchführungsregeln des Flughafenanlagengesetzes wird vom 18. November bis zum 27. Januar des nächsten Jahres zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Zunächst wird das Ministerium die Installationsstandards für Flughafen- und Flugplatzanlagen sowie Navigationssicherheitseinrichtungen verbessern. Es wird vorgeschrieben, dass Objekte rund um die Start- und Landebahnen aus leicht zerbrechlichen Materialien bestehen müssen, und die Zielgebiete für die Anwendung dieser Standards werden spezifiziert, einschließlich des Längssicherheitsbereichs und der angrenzenden Landebereiche und offenen Bereiche.
Darüber hinaus wird das Ministerium die Vermeidung von Vogelkollisionen verstärken. Der Minister wird alle fünf Jahre einen Grundplan zur Vermeidung von Vogelkollisionen erstellen, und Flughafenbetreiber müssen jährlich einen Risikomanagementplan für Vogelkollisionen erstellen. Die Teilnahme der beteiligten Abteilungen am vom Ministerium geleiteten Ausschuss wird ebenfalls erweitert, und Experten für Vögel werden in die Ausschüsse jedes Flughafens einbezogen.