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[2025-12-17]Verlängerung der Kostenreduktion für Frühgeborene und Erhöhung der Prämien für Meldungen

Ab nächstem Jahr wird die Dauer der Entlastung der Eigenbeteiligung für Frühgeborene bei ambulanten Behandlungen auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert, und die Obergrenze für Prämien bei Meldungen von unrechtmäßigen Abrechnungen der Krankenversicherung wird auf 30 Milliarden Won erhöht. Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt gab am 16. bekannt, dass der Änderungsentwurf zur Durchführungsverordnung des Gesetzes über die nationale Krankenversicherung in der Kabinettssitzung verabschiedet wurde.

Diese Änderung zielt darauf ab, die Belastung durch medizinische Kosten für Frühgeborene zu verringern, die Finanzlücken der Krankenversicherung zu verhindern und die Nachsorge nach Gesundheitsuntersuchungen zu stärken, um den Nutzen für die Bürger zu erhöhen. Bisher galt die Entlastung der Eigenbeteiligung für alle Frühgeborenen einheitlich bis zu 5 Jahre ab Geburt, künftig wird sie je nach Gestationsdauer auf maximal 5 Jahre und 4 Monate verlängert.

Das Prämien-System für Meldungen von unrechtmäßigen Abrechnungen der Krankenversicherung wird ebenfalls verbessert. Bisher variierten die Kriterien für die Auszahlung und die Obergrenzen je nach Art des Meldenden, was zu Gerechtigkeitsproblemen führte. Die Änderung vereinheitlicht die Berechnungsgrundlagen für Prämien und erhöht die Obergrenze von 20 Milliarden Won auf 30 Milliarden Won.

Darüber hinaus wird die Frist für die Befreiung von der Eigenbeteiligung bei zusätzlichen Untersuchungen und Behandlungen aufgrund der Ergebnisse allgemeiner Gesundheitsuntersuchungen bis zum 31. März des Folgejahres verlängert, statt bis zum 31. Januar. Der Krankenversicherungsbeitragssatz für Arbeitnehmer und Selbstständige wird von 7.09% auf 7.19% angepasst, und der Betrag pro Bewertungspunkt für die Immobilienversicherung von Selbstständigen wird von 208.4 Won auf 211.5 Won erhöht.


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