Der Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung, der ein System zur Beantragung der Sicherung elektronischer Beweismittel einführt, um die Zerstörung oder Änderung elektronischer Beweismittel zu verhindern, wurde am 12. Dezember in der Plenarsitzung der Nationalversammlung verabschiedet.
Diese Änderung zielt darauf ab, eine Grundlage für die schnelle Sicherung von Beweismitteln bei Cyberkriminalität, wie z.B. digitalen Sexualverbrechen, zu schaffen und die Umsetzungsgesetzgebung für den Beitritt zur Budapester Konvention über Cyberkriminalität zu vervollständigen.
Die Einführung des Systems zur Beantragung der Sicherung elektronischer Beweismittel wird es den Behörden ermöglichen, entscheidende Beweismittel effizienter und effektiver zu sichern und so die Reaktionsfähigkeit auf Cyberkriminalität zu verbessern.