[2025-12-16]Verkauf von Regierungsvermögen erfordert vorherige Zustimmung des Parlaments
Der Verkauf von Regierungsvermögen im Wert von über 30 Milliarden Won muss dem zuständigen Parlamentsausschuss vorab gemeldet werden.
Der Verkauf von Anteilen an öffentlichen Institutionen erfordert ebenfalls die vorherige Zustimmung des Parlaments, und der Verkauf mit Abschlag gegenüber dem Schätzwert ist grundsätzlich verboten.
Das Ministerium für Strategie und Finanzen hat diese Maßnahmen angekündigt, um eine wahllose Privatisierung zu verhindern und die Transparenz im Verkaufsprozess von Regierungsvermögen zu verbessern.