[2025-12-19]Neue Regelungen zu Stornogebühren in Restaurants und Veranstaltungsräumen
Die Richtlinien zur Lösung von Verbraucherstreitigkeiten wurden überarbeitet, darunter Obergrenzen für No-Show-Gebühren in Restaurants und Stornogebühren bei Veranstaltungen.
Reservierungsbasierte Restaurants dürfen bis zu 40 % der Gesamtkosten als Stornogebühr erheben, normale Restaurants maximal 20 %, vorausgesetzt, sie informieren die Kunden im Voraus.
Auch die Stornogebühren für Veranstaltungsräume wurden angepasst, und neue Regelungen gelten für Branchen wie Hotellerie und Reisen.