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[2025-12-11]Ergebnis des Verwaltungsgerichts zu ausstehenden Löhnen

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요약 본문

Das zentrale Ausschuss für administrative Berufungen der koreanischen Kommission für Bürgerrechte und Korruptionsbekämpfung hat entschieden, dass die Betriebsdauer vom tatsächlichen Beginn der Geschäftsaktivitäten an und nicht von der Meldung des Versicherungsschutzes berechnet werden muss, um die einfache Lohnauszahlung zu ermöglichen. Diese Entscheidung erfolgte aufgrund der Feststellung, dass die Ablehnung der Zahlung durch die Arbeitnehmerentschädigung und Sozialversicherung rechtswidrig war.

Arbeiter A arbeitete vom 1. November 2023 bis zum 21. März 2024 bei Firma B und erhielt bei der Pensionierung keinen Lohn von 8,26 Millionen KRW. Nachdem er einen Zivilprozess gewonnen hatte, beantragte Arbeiter A die einfache Lohnauszahlung bei der Sozialversicherung, doch diese lehnte dies mit der Begründung ab, dass das Datum der Meldung des Versicherungsschutzes für Firma B der 10. Oktober 2023 war und somit die Betriebsdauer zum Zeitpunkt der Pensionierung unter sechs Monaten lag.

Der zentrale Ausschuss für administrative Berufungen entschied, dass die sechmonatige Betriebsdaueranforderung ab dem tatsächlichen Beginn der Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers berechnet werden muss. Basierend auf den Feststellungen, dass Firma B seit August 2023 betrieben wurde, schlussfolgerte der Ausschuss, dass die Betriebsdauer über sechs Monate betrug und dementsprechend die Ablehnung der Zahlung als rechtswidrig beurteilt wurde.

Jo So-young, Vorsitzender des zentralen Ausschusses für administrative Berufungen, betonte die Notwendigkeit, das Zahlungssystem der Sozialversicherung aktiv zu nutzen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer aufgrund nicht gezahlter Löhne finanzielle Schwierigkeiten haben und versprach weitere Bemühungen zum Schutz der Bürgerrechte.

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