Das südkoreanische Bürgerliche Gesetzbuch, das seit seiner Verabschiedung im Jahr 1958 über 67 Jahre weitgehend unverändert geblieben war, wird nun umfassend überarbeitet, um den heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Am 16. Januar gab das Justizministerium bekannt, dass der Ministerrat eine Änderung der Vertragsrechtbestimmungen als ersten Schritt zur Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen hat.
Die Änderung sieht vor, den gesetzlichen Zinssatz, der bisher bei jährlich 5 Prozent für zivilrechtliche und 6 Prozent für handelsrechtliche Angelegenheiten lag, künftig durch eine Verordnung des Präsidenten anpassen zu können. Dabei sollen Markt-Zinssätze und Preisindizes berücksichtigt werden, um flexibler auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Darüber hinaus wird eine neue Regelung eingeführt, die es ermöglicht, Willenserklärungen, die unter sogenannten „Gaslighting“-Bedingungen abgegeben wurden, für nichtig zu erklären. Dies schließt eine bisherige Lücke im Gesetz, die es schwer machte, Willenserklärungen unter psychologischem Druck oder unlauterer Einflussnahme anzufechten. Damit wird der Schutz der individuellen Entscheidungsfreiheit gestärkt.
Auch die Bestimmungen zum Vertragsbruch und zur Schadensersatzpflicht wurden überarbeitet. Die Kategorien von Mängeln bei Kaufverträgen wurden vereinfacht und die dazugehörigen Regelungen systematisiert, um Bürgern die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern. Das Justizministerium erwartet dadurch eine verbesserte Klarheit in rechtlichen Beziehungen sowie eine effizientere Streitbeilegung bei Vertragskonflikten.