Die Einführung des „Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung sozialer Katastrophen“ wird vorangetrieben, das besondere Präventionsmaßnahmen für Risikogebiete, ein System zur Überwachung von Krisensignalen sowie die Befugnis zur Auflösung von Menschenmengen und zur Ergreifung von Notfallmaßnahmen vorsieht.
Das Ministerium für Verwaltung und Sicherheit gab am 18. bekannt, dass der Entwurf des Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung sozialer Katastrophen vom 19. dieses Monats bis zum 28. Januar nächsten Jahres einer Gesetzesberatung unterzogen wird, um den gesamten Prozess der Prävention, Vorbereitung, Reaktion und Wiederherstellung bei sozialen Katastrophen zu systematisieren.
Zur Stärkung der Prävention sozialer Katastrophen sollen für Gebiete und Einrichtungen mit hohem Katastrophenrisiko besondere Präventionsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Der Minister des Ministeriums für Verwaltung und Sicherheit wird diese Maßnahmen festlegen, die von den lokalen Regierungen umgesetzt werden. Dazu gehören auch veraltete Industriegebiete, Gebiete mit vielen leerstehenden Häusern, Grenzregionen sowie Einrichtungen, die von schutzbedürftigen Gruppen wie Behinderten, älteren Menschen und Kindern genutzt werden.
Außerdem wird ein vorbeugendes System für Katastrophen eingeführt, die in bestimmten Zeiträumen wiederholt auftreten, wie Waldbrände im Frühling, Brände im Winter sowie Menschenmengenunfälle während der Reise- und Jahreswechselzeiten. Das Ministerium für Verwaltung und Sicherheit sowie die für die Katastrophenbewältigung zuständigen Institutionen werden diese Vorbereitungsmaßnahmen überprüfen und anleiten.