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[2025-12-17]Arbeitsministerium passt Beitragssatz zum Lohnsicherungfonds an

Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit (Minister Kim Young-hoon) kündigte am 16. Dezember an, dass der Anteil der Arbeitgeberbeiträge zum Lohnanspruchsgarantiefonds von den derzeitigen 0,06 % auf 0,09 % des Gesamtlohns angepasst wird, der ab dem nächsten Jahr gilt.

Die Arbeitgeberbeiträge zum Lohnanspruchsgarantiefonds wurden erhoben, um die Kosten für Projekte zur Sicherung von Lohnansprüchen zu decken, wie die Zahlung von Vorschüssen an Arbeitnehmer mit ausstehenden Löhnen und Darlehen zur Begleichung ausstehender Löhne. Dieser Anteil wurde je nach Wirtschaftslage flexibel angepasst.

Der diesmal angekündigte Anteil der Arbeitgeberbeiträge ist die erste Anpassung seit zehn Jahren seit 2015 und wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses für den Lohnanspruchsgarantiefonds am 12. November beschlossen, gefolgt von der endgültigen Genehmigung in der Sitzung des Beitragsverwaltungsausschusses am 12. Dezember.

Der Lohnanspruchsgarantiefonds muss gemäß der Durchführungsverordnung des Gesetzes zur Sicherung von Lohnansprüchen Rücklagen in Höhe der Vorschusszahlungen des Vorjahres (7.242 Milliarden Won im Jahr 2024) ansammeln. Der Stand der Rücklagen zum 31. Oktober 2025 beträgt jedoch 2.381 Milliarden Won, was nur das 0,33-fache des erforderlichen Betrags darstellt.


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